Bei all den vermuteten und bestimmt auch tatsächlichen Schwächen unseres Rechtssystems, die Einstellung des Verfahrens im Fall Böhmermann ist ein Paradebeispiel dafür, wie gut Rechtssprechung bei uns funktioniert.
Böhmermann hat ein Gedicht verfasst von dem er selbst sagte, dass es vermutlich gegen das Recht verstößt. Erdogan hat darauf reagiert und – zack – die Hysterie nimmt seinen Lauf.
Genauso aber die Mechanismen eines starken und selbstbewussten Rechtsstaates. Und genau aufgrund dieser Stärke und seiner Unabhängigkeit lässt sich dieser Rechtsstaat nicht von der Hysterie beeinflussen, sondern findet in der gebotenen Ruhe seine Entscheidung und zwar nachdem die Hysterie wieder abgeklungen ist. Die Entscheidung beruht also auf einer Prüfung des Sachverhalts und nicht auf Druck von außen, unabhängig von der mittlerweile abgeklungenen Hysterie in beiden Ländern.
So muss das sein.
Und jetzt können wir uns in Ruhe der eigentlichen Frage widmen: Ist dieses Gesetz zur Majestätsbeleidigung nicht irgendwie aus der Zeit gefallen? Ist das noch wichtig oder kann das weg? Thomas Oppermann meint:
Majestätsbeleidigung als Straftat ist Relikt aus 19. Jahrh. Passt nicht in moderne Demokratie. Sollten wir schnell abschaffen. #Boehmermann
— Thomas Oppermann (@ThomasOppermann) 5. Oktober 2016
Sehe ich auch so. Kann weg.