Was wir Grundsteuer C nennen, das gab es Anfang der 60er des letzten Jahrhunderts schon einmal. Damals hieß es Baulandsteuer, was eigentlich der bessere Name ist, weil man gleich weiß, worum es geht. Nach zwei Jahren wurde sie wieder abgeschafft und seit diesem Jahr kann diese Steuer nun wieder erhoben werden. Zumindest in einigen Bundesländern.
Es geht darum, baufertige Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer zu belegen und damit die Eigentümer „anzuregen“ das Grundstück entweder zu bebauen oder an eine bauwillige Person zu verkaufen.
Notwendig wird dies, weil solche Grundstücke sehr oft von Menschen für ihre Enkel aufgehoben werden, die selbst schon diese Enkel waren, für die diese Grundstücke aufgehoben wurden. Die Grundstücke sind also in vielen Fällen schon mehr als 20 Jahre voll erschlossen und liegen immer noch brach. Bestenfalls steht eine Garage oder ein Schuppen drauf.
Baugrundstücke sind aber kein Sparbuch für Enkel und auch kein Spekulationsobjekt. Da sollen Häuser drauf. Zum drin Wohnen. Das darf man von den Eigentümern verlangen, denn wie formuliert das Grundgesetz so schön knapp: Eigentum verpflichtet.
Ich habe mich im Merdinger Gemeinderat deshalb sehr dafür eingesetzt, dass wir die Grundsteuer C sofort wieder einführen und werde seit wir das auch getan haben von vielen Kommunalpolitikern in meiner Gegend dazu befragt. Ich habe aus diesem Grund mal den Merdinger Weg zur Grundsteuer C detaillierter aufgeschrieben und auf der Seite der SPD Kaiserstuhl-Tuniberg veröffentlicht.
Freue mich auf Anmerkungen und Fragen auch in den Kommentaren hier im Blog.