Wo bleibt das Zuwanderungsgesetz?

Vor wenigen Tagen erzählt mir ein befreundeter Handwerker stolz, dass er einen Azubi gefunden hat. Klar habe ich ihm gratuliert und gleich gefragt, ob denn die Geschäfte gut genug liefen um auch einen Gesellen einzustellen. „Da kriegst du niemand“, war die Antwort mit einem Unterton, der es wahrscheinlicher erscheinen ließ, dass in den nächsten fünf Minuten ein kleines grünes Marsmännchen vorbei kommt als dass er jemals auch nur die Bewerbung eines Gesellen kriegen würde.

In der Zeitung liest man ähnliches: In Freiburg muss ein Bäcker auf das Samstagsgeschäft verzichten, weil er das seinem knappen Personal nicht mehr zumuten kann und – wenn ich mich recht entsinne (Link finde ich nicht mehr) – führt ein Restaurant in der Umgebung aus dem gleichen Grund demnächst zwei Ruhetage ein.

Und dann liest man beinahe direkt danach den Artikel über einen gambischen Asylbewerber, der trotz Integration und Arbeitsplatz bei einem einheimischen Handwerker abgeschoben wird und zwar in die Obdachlosigkeit nach Italien. Das mag formal so stimmen, aber es ist einfach angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht einsehbar, warum dieser junge Mann unter den Voraussetzung nicht aus dem Asylverfahren genommen und in ein Zuwanderungsverfahren überführt werden kann? Das mag nicht ganz einfach sein, aber so etwas muss doch gehen. Ich habe mit mehreren Handwerkern gesprochen und viele wären trotz aller sprachlichen Schwierigkeiten bereit, einen Flüchtling im Betrieb zu integrieren. Nicht aber, wenn sie davon ausgehen müssen, dass der Mitarbeiter eines Morgens nicht mehr zur Arbeit kommt, weil er von der Polizei abgeholt wurde.

Mir ist sehr bewusst, dass ich hier nix dramatisch neues feststelle, umso tragischer, dass sich nichts tut. Aber da beißt man bei der Union immer noch auf Granit.