Screenshot AfD-Seite zur Anzeige

Den Spiegel vorhalten ist keine Volksverhetzung

Wie ich mit monatelanger Verzögerung bemerkt habe, hat die AfD Breisgau-Hochschwarzwald unseren SPD-Kreisverband im April des letzten Jahres wegen Volksverhetzung angezeigt. Steht auf deren Homepage (verlinken wir nicht, fragen Sie die Suchmaschine ihres Vertrauens). Namentlich ging die Anzeige an die Vorsitzende Birte Könnecke und mich.

Das VolkTM haben wir mit einem Quiz verhetzt, bei dem das anwesende VolkTM die Quelle von Zitaten erraten sollte: Kommt es von der AfD oder der NSDAP. Das VolkTM fand das Quiz sehr schwer (wir auch). Von spontanen Verhetzungsvorwürfen wurde seitens des VolkesTM jedoch nichts bekannt.

Testen Sie selbst, das Quiz gibt es nach wie vor auf unserer Webseite. Danke, liebe AfD, für den Link – wir hatten es schon vergessen.

Von dieser ganzen Schote haben wir nix erfahren, weil sich für die Staatsanwaltschaft „keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergaben bzw. die angezeigten Äußerungen nicht strafbar waren.“ Schreibt uns die Staatsanwaltschaft erst jetzt auf Nachfrage, weil sie das in so einem eindeutigen Fall nicht automatisch tut. Kann man verstehen.

Antwortschreiben Staatsanwaltschaft

Damit haben wir es schwarz auf weiß: Man darf den ganz Rechten eben schon den Spiegel vorhalten, auch wenn es dadurch zu einer derart erheblichen Verwechslungsgefahr zwischen Neurechten und Altnazis, zwischen AfD und NSDAP kommt, dass man schon beinahe das Wort Vergleich verwenden könnte.