Uploadfeenstaub und Leistungsschutzrechtsnonsens

Die EU hat gestern versucht, das Internet kaputt zu machen. Ganz vorne wieder die CDU/CSU und ich muss leider zugeben: Die SPD dackelt mit wenigen rühmlichen Ausnahmen hinterher. Der, der was vom Internet versteht in unserem Laden, Tiemo Wölken, hat nur sechs Mitstreiter gefunden, zwei haben sich enthalten, 16 haben den Mist mitgemacht.

Es geht um eine Reform des Urheberrechts in Zeiten des Internets. Das ist dringend geboten und an sich eine feine Sache. Das was aber dabei rausgekommen ist umschreibt der Spiegel richtiger Weise so:

„Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hat mit ihrer Zustimmung zur Urheberrechtsreform bewiesen, dass sie das Internet nicht versteht – und an magische Lösungen für technische Probleme glaubt.“

Das steht direkt unter der noch besseren Überschrift: „EU-Parlament stimmt für Feenstaub“.

Ahnungslosigkeit und Feenstaub betreffen zwei Punkte, die unter den Stichwörtern „Leistungsschutzrecht“ und „Uploadfilter“ bekannt sind.

Das Leistungsschutzrecht ist ein Gesetz, das es in Deutschland schon gibt. Springer hat es eingeführt, oops … den Ministerien diktiert. Oder so. Es ist das sinnloseste Gesetz Deutschlands. Es soll Google zu Zahlungen zwingen, wenn sie einen Link auf einen Zeitungsartikel setzen. Wenn wir also zum Beispiel das Wort „Leistungsschutzrecht“ googlen und in den Suchergebnissen einen Link zu einem Artikel des Springererzeugnisses „Welt“ finden, dann soll Google dafür zahlen, dass es der Springerpresse uns als Leser zuführt. Das wäre grob so, also müsste ich einem Restaurant was dafür bezahlen, dass ich jemand dort hinschicke, der mich auf der Straße nach einem Restaurant fragt. Wie hoch wären die Chancen, dass ich dem Fragenden in so einem Falle weiterhelfen würde? Richtig. Google denkt ähnlich und deshalb haben wir ein Leistungsschutzrecht, das die, die es wollten nicht angewendet sehen wollen. Trotzdem wollen sie es EU-weit. Warum das so ist, das können sie noch nicht mal selbst erklären und noch weniger kann ich mir erklären, warum Abgeordnete dem zustimmen können. Außer wenn das zutrifft, was der Spiegel schreibt und was ich zu Beginn des Artikels verlinkt habe – in der Hoffnung, dass ich für diesen Link nichts zahlen muss.

Punkt zwei sind die Uploadfilter. Oder der eingangs erwähnte Feenstaub. Die großen Plattformen sollen nämlich schon während des Uploads prüfen, ob bei dem hochgeladenen Material eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Klingt sinnvoll, geht aber nicht. Youtube versucht das schon seit langem und hat keine guten Erfolge, denn das ist schlicht technisch nicht machbar. Ist das Bild eines Neugeborenen eine Urheberrechtsverletzung, wenn im Hintergrund Musik läuft? Da braucht man Feenstaub. Irgendwie ahnen das die Abgeordneten und schreiben die Filter deshalb auch nicht mehr vor. Sie hoffen stattdessen auf … weiß nicht. Die auch nicht. Will nicht schon wieder Feenstaub schreiben.

Die Folge könnte sein, dass es das dann war mit den lustigen Memes und Katzenbildern, die wir alle so fleißig teilen und auf Facebook und sonst wohin hochladen. Das ist es doch, was für viele von uns das Internet ausmacht. Abgeordnete scheinen das in der Mehrzahl nicht zu wissen. Was ist also die Konsequenz: Es wird sehr viel oft auch fälschlicherweise blockiert werden.

Zum Frust aller Nutzer und ohne, dass sich für die Kreativen irgendetwas ändert. Wieder also wird nix besser für die, denen es eigentlich helfen soll aber deutlich komplizierter für uns alle.

Man hätte auch mal die fragen können, die sich damit auskennen. Jede Partei hat einen ihr nahestehenden netzpolitischen Verein. Die haben sich alle zusammengetan und eine sehr deutliche Erklärung herausgegeben, in der sie genau davor warnen. Hat keinen interessiert …