Seit zwanzig Jahren oder so wollen alle Innenminister für die Kriminalitätsbekämpfung die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Die ist vor Gericht aber regelmäßig gescheitert. Immer und immer wieder.
Man hätte in diesem Wissen auch mal was anderes machen können. Hat man aber nicht und deshalb ist es vermutlich auch gerechtfertigt, an dem Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu zweifeln und vor allem darf man unterstellen, dass es garantiert nicht um die Opfer geht.
Eine sehr harte Unterstellung, aber es muss doch einen Grund haben, dass es nicht voran geht.